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   OLG Oldenburg, 28.04.2009 - 1 Ws 260/09   

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https://dejure.org/2009,9550
OLG Oldenburg, 28.04.2009 - 1 Ws 260/09 (https://dejure.org/2009,9550)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 28.04.2009 - 1 Ws 260/09 (https://dejure.org/2009,9550)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 28. April 2009 - 1 Ws 260/09 (https://dejure.org/2009,9550)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit der Nachholung der Strafvollstreckung bei befristeter Betretungserlaubnis

  • Judicialis

    StPO § 456a Abs. 1; ; StPO § 456a Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 456a Abs. 1; StPO § 456a Abs. 2
    Keine Nachholung der Strafvollstreckung bei befristeter Betretungserlaubnis

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2009, 528
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Frankfurt, 01.11.2000 - 3 VAs 45/00

    Rückkehr eines abgeschobenen Straftäters in die Bundesrepublik: Voraussetzungen

    Auszug aus OLG Oldenburg, 28.04.2009 - 1 Ws 260/09
    Unter Berücksichtigung dieser allseits anerkannten Grundsätze (vgl. etwa OLG Hamm StRR 2008, 277. OLG Frankfurt/Main NStZ-RR 2001 S. 93 ff) ist hier die ablehnende Entscheidung der Staatsanwaltschaft nicht zu beanstanden.
  • OLG Hamm, 14.02.2008 - 5 Ws 45/08

    Nachholung; Vollstreckung; Rückkehr; Freiwilligkeit

    Auszug aus OLG Oldenburg, 28.04.2009 - 1 Ws 260/09
    Unter Berücksichtigung dieser allseits anerkannten Grundsätze (vgl. etwa OLG Hamm StRR 2008, 277. OLG Frankfurt/Main NStZ-RR 2001 S. 93 ff) ist hier die ablehnende Entscheidung der Staatsanwaltschaft nicht zu beanstanden.
  • OLG Oldenburg, 27.08.2014 - 1 Ws 399/14

    Aussetzen der Nachholung der Strafvollstreckung bei Einreise in die

    Damit handelt es sich um die Geltendmachung von Einwendungen im Sinne der genannten Vorschrift (vgl. Senatsbeschluss vom 28. April 2009 - 1 Ws 260/09 - OLG Stuttgart, Beschluss vom 22. November 2010 - 4 Ws 213/10 - jeweils bei juris).

    Ferner sind nur besonders gewichtige Gründe des Verurteilten geeignet, der grundsätzlich angezeigten Durchsetzung des staatlichen Strafvollstreckungsanspruchs entgegen zu stehen (allg. Ansicht, vgl. Senatsentscheidung vom 28. April 2009, aaO.).

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